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Der Weg zur Gleichberechtigung: Das Frauenwahlrecht

7. Juni 2023

Es gilt heute als selbstverständlich, dass Frauen und Männer vor dem Gesetz und in der Verfassung gleichbehandelt werden. Doch das war nicht immer so. Ein kleiner Exkurs über den Kampf und das Ziel einer gerechteren Gesellschaft – das Frauenwahlrecht.

Das Frauenwahlrecht weltweit

Der Weg zum allgemeinen Frauenwahlrecht verlief parallel mit der heftig umkämpften Abschaffung des Zensuswahlrechts für Männer. 1776 bis 1807 führte der US-Bundesstaat New Jersey als erster Staat innerhalb der USA ein allgemeines Wahlrecht nach Besitzstand ein. Somit waren erstmals auch unverheiratete Frauen mit Besitz für Wahlen zugelassen. Dieses Wahlrecht wurde jedoch 1807 umgeändert und nur auf Männer begrenzt.

Ein endgültiges Frauenwahlrecht gab es erst Ende der 19. Jahrhunderts. Als Vorreiter innerhalb den USA für ein festes Frauenwahlrecht gilt der Bundesstaat Colorado. In einer Volksabstimmung 1893 entschieden die Männer mit einer Mehrheit, dass Frauen ein Wahlrecht erhalten sollten. Ein Jahr später wurden erstmals vier Frauen als Abgeordnete ins regionale Parlament gewählt. Andere Bundesstaaten folgten, bis im Laufe des 20. Jahrhunderts ein Bundeswahlrecht für alle Frauen in den USA eingeführt wurde.

Neuseeland führte bereits 1893 als erste selbstregierte Kolonie das universelle aktive Frauenwahlrecht ein. 1902 folgte das neu gegründete Commonwealth of Australia dem neuseeländischen Beispiel. Damit ist Australien der erste moderne souveräne Staat, der das aktive und passive Frauenwahlrecht eingeführt hat.

Als erster Staat mit einem Frauenwahlrecht gelten die Pitcairninseln. Die dortige Gesellschaft setzte sich aus der gestrandeten Crew der Bounty (1789) und Ureinwohnern zusammen. Mit der Zeit entwickelten sie eine eigene Gesellschaftsordnung und durch externe Einflüsse weiterer Schiffsbesatzungen (1838), die an der Insel Halt machten, auch eine eigene Rechtsform. Diese lies von Anfang an Frauen zu allgemeinen Wahlen zu.

Das Frauenwahlrecht in Europa

Der Kampf um Gleichberechtigung bei Wahlen in Europa geht bis in das 18. Jahrhundert zurück. Die Französische Revolution ist in vollem Gange und die Revolutionsbewegung in Frankreich setzt gewaltsam Reformen zu einer Demokratisierung des Landes durch – mit mehr oder weniger Erfolg. 1791 veröffentlichte Olymp de Gouges als erste Frau in Frankreich die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“. Wenig später wurde sie wegen Verrat von Revolutionären hingerichtet – scheinbar spielten Frauen keine Rolle in ihrer neuen Ordnung.

Als erstes europäisches Land gab 1906 Finnland mit seiner Landtagsordnung vom 1. Juni Frauen das Wahlrecht. Finnland war damals ein russisches Großfürstentum. Finnland war das erste Land, in dem Frauen nicht nur theoretisch das passive Wahlrecht hatten, sondern auch tatsächlich ins Parlament gewählt wurden. 1915 folgten Dänemark und Island. In Österreich wurde das Frauenwahlrecht mitten im 1. Weltkrieg im Rahmen der Gesetze über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich und als Reaktion auf den Zerfall des Reiches Österreich-Ungarn eingeführt.

Das Frauenstimmrecht in der Schweiz auf Bundesebene wurde durch eine Volksabstimmung allein des männlichen Teils der Bevölkerung am 7. Februar 1971 eingeführt. Die Schweiz war somit eines der letzten europäischen Länder, welches seiner weiblichen Bevölkerung die vollen Bürger- und Gleichberechtigungsrechte zugestand.

Das Frauenwahlrecht in Deutschland

Erste Erfolge für die Frauenbewegung in Deutschland gab es bereits im Deutschen Kaiserreich. Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 gewährte auch Frauen die Vereinigungsfreiheit, indem es die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben aufhob und auch Frauen die Mitgliedschaft in einer politischen Partei erlaubte. Wahlen blieben jedoch weiter ein Tabu.

In Deutschland erlangte das Frauenwahlrecht vor allem nach Ende des 2. Weltkriegs an Bedeutung. Im Zuge der Novemberrevolution, der späteren Gründung der Weimarer Republik, und dem Zerfall des Deutschen Kaiserreiches 1918, wurde erstmals ein uneingeschränktes und allgemeines Frauenwahlrecht durch die neue Reichsregierung eingeführt.

Bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnte das neue Frauenwahlrecht erstmals ausgeübt werden. Jede Frau und jeder Mann ab Vollendung des 20. Lebensjahres durfte wählen. Mit über 82 Prozent aller wahlberechtigten Frauen wurde das neue Mitbestimmungsrecht mit überwältigender Mehrheit aktiv genutzt. Mit 41 von 300 Abgeordneten zog auch erstmals eine nennenswerte Anzahl an Frauen ins neue Parlament ein.

Mit der Machtergreifung der NSDAP 1933 wurden weibliche Abgeordnete aus den Parlamenten zusehends verbannt, da man die Rolle der Frau als „Mutter“ und Pflegerin für ihren Mann ansah und diese zu Hause zu bleiben habe. 1938 wurden die Wahlen, auch im Zuge des beginnenden 2. Weltkriegs, ganz eingestellt. Erst mit der Erarbeitung des Grundgesetzes und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurde das Frauenwahlrecht und der Gleichheitsgedanke endgültig im deutschen Staat unwiderruflich verankert. Leider gibt es trotzdem noch Ungleichbehandlungen in unserer modernen Gesellschaft, so verdienen Frauen trotz gleicher Arbeit im Schnitt teils deutlich weniger als Männer.

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Quelle Beitragsbild: Mary Long

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