Ein weiterer Meilenstein: das Selbstbestimmungsgesetz
Heute, am 23. August 2023, wurde vom deutschen Kabinett das Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg gebracht. Es markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Normalität und – wie der Name schon sagt – Selbstbestimmung für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
Ablösung des sogenannten Transsexuellengesetzes
Diese Personengruppe, an die sich laut Familien- und Justizministerium das neue Gesetz richtet, sollen künftig ohne ein demütigendes Verfahren ihren Geschlechtseintrag und Vornamen selbst wählen und ändern können. Gemäß dem bisher geltenden „Transsexuellengesetz“ von 1980 mussten sie vorher ein psychologisches Gutachten erstellen lassen, um derartige Änderungen durchzuboxen. Es war sogar eine gerichtliche Entscheidung dazu nötig. Sechs Urteile vom Bundesverfassungsgericht innerhalb von gut 40 Jahren legen nahe, dass die bisherige gesetzliche Regelung nicht mit der Verfassung vereinbar ist und einer dringenden Überarbeitung bedarf.
Die Regelungen im Einzelnen
Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass Jugendliche bis 14 Jahre durch ihre Sorgeberechtigten Änderungen des Geschlechtseintrags vornehmen lassen können. Ab 14 Jahren dürfen sie das selbst tun, benötigen aber zusätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Ab 18 Jahren ist eine selbstständige Änderung ohne weiteres Einverständnis anderer Personen möglich. Dazu sind lediglich eine Erklärung und eine Eigenversicherung nötig, die der Betroffene beim Standesamt abgibt – eine medizinische Behandlung muss dafür nicht begonnen worden oder abgeschlossen sein.
Kritikpunkte
Allerdings muss der Gesetzesentwurf nun noch das bekannte parlamentarische Verfahren durchlaufen, bevor daraus ein rechtswirksames Gesetz wird: Er muss gelesen werden, Änderungsanträge werden vorgebracht werden, es wird Debatten dazu geben. Kritiker*innen bringen das Risiko von Missbrauch vor: Sahra Wagenknecht warnt vor Gefahren in Frauensaunen. Andere Gegner*innen fürchten, straffällige Personen könnten durch eine Namensänderung der Strafverfolgung entgehen. Diese Kritikpunkte lassen sich jedoch schnell entschärfen. Zum einen soll in Einrichtungen weiterhin das private Hausrecht gelten, mit dem Inhaber*innen bestimmten Personen den Zugang verwehren könnten. Außerdem weist Justizminister Marco Buschmann darauf hin: „Änderungen des Geschlechtseintrags gibt es ja schon länger und es ist so gut wie nie zu Problemen gekommen.“ Um Kriminellen das Handwerk zu legen, soll im Rahmen der Änderung der standesamtlichen Eintragung eine Prüfung durch die Strafverfolgungsbehörden erfolgen, bei der offensichtlich würde, wenn ein Verfahren oder eine Fahndung gegen die betreffende Person laufen.
Diskriminierende Diskussion
Die entfachte Diskussion reißt aber auch Wunden auf: Insbesondere die Standpunkte der Union und der AfD stellen trans Frauen als potenzielle Kriminelle oder Gewalttäter dar. Trans Menschen fühlen sich durch die aktuellen Debatten verletzt, bedauert FDP-Politiker Marco Buschmann. Was man durch das neue Selbstbestimmungsgesetz eigentlich abstellen möchte, keimt dadurch erst besonders auf: Diskriminierung gegenüber transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen.
Fotoquelle Beitragsbild: Nuva Frames / shutterstock
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